Aufzugnotruf
Kann man Aufzugnotruf bei der Steuer absetzen?
Kosten für einen Aufzugnotruf sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Es handelt sich jedoch um Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmer.
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Weitere Informationen zum Thema Aufzugnotruf absetzen
Wer schon einmal in einem Aufzug festsaß, weiß wie wichtig ein funktionierender Notruf ist. Die Kosten für Installation oder Reparatur des Aufzugnotrufs gehören zu den Werbungskosten eines Vermieters.
Aber: Wenn Sie die Kosten für ein selbstgenutztes Eigenheim getragen haben, können Sie diese nicht in Ihrer Steuererklärung abziehen. Eine Berücksichtigung im Rahmen der »Haushaltsnahen Dienstleistung« oder als »Handwerkerleistung« ist nach der Meinung der Finanzverwaltung nicht möglich.