Kann man das absetzen?
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Haushaltshilfe absetzen

Kann man Haushaltshilfe bei der Steuer absetzen?

Die Kosten für eine Haushaltshilfe können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.

Steuerrechner


Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner

Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

Weitere Informationen zum Thema Haushaltshilfe absetzen

Es gibt verschiedene Arten von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen:

  • Minijob (Haushaltscheckverfahren)
  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • auf Rechnung

Bei haushaltsnahen Beschäftigungen wird diese Tätigkeit durch eine Person ausgeführt, die bei Ihnen geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören:

  • Reinigung der Wohnung Pflege,
  • Versorgung und Betreuung von Kindern, kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen

Sind Hilfen und Dienstleistungen für die Pflege und Betreuung eines nahen Angehörigen entstanden, werden diese unter Pflege- und Betreuungsleistungen erfasst.

Ein haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis, ist eine Tätigkeit die einen engen Bezug zum Haushalt hat. Es handelt sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, wenn Sie am Haushaltscheckverfahren teilnehmen.

Höchstbetrag:

Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.

Erforderliche Belege

Die Vergütung der Haushaltshilfe muss per Banküberweisung erfolgen. Es muss die Bescheinigung der Sozialversicherungsbeiträge vorliegen. Bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe auf Rechnung muss die Rechnung vorliegen.

Achtung

Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der  Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.

Beispiel 1:

Die Eheleute Max und Lina beschäftigen eine Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung für monatlich 450 €. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Reinigung der Räume und die Zubereitung der Mittags- und Abendmahlzeiten sowie die entsprechenden Einkäufe.

Lösung:

Die Tätigkeit der Haushaltshilfe ist haushaltsnah, auch die entsprechenden Einkäufe sind als haushaltsnahe Tätigkeit einzustufen, da diese als Nebenpflicht anzusehen sind. Lina und Max können die Aufwendungen wie folgt berücksichtigen:

450 € x 12 Monate5.400 €
davon 20%1.080 €
maximal510 €

Die Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) beträgt 510 €.

Beispiel 2:

Max beschäftigt das ganze Jahr eine Haushaltshilfe. Der Arbeitslohn von monatlich 500 € (6.000 € jährlich) wird nach der Lohnsteuer-Karte versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung beträgt geschätzt 1.200 €.

Lösung:

Max kann folgende Aufwendungen geltend machen:7.200 €
davon 20%1.440 €
maximal4.000 €

Haushaltshilfe absetzen und Ø 1.266 € erstattet bekommen.

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