Die Kosten einer Straßenreinigung auf Ihrem privaten Grundstück können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Es handelt sich dabei um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Die Kosten für die Straßenreinigung, die Sie...
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Haushaltsnahe Dienstleistungen sind in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung absetzbar (Minderung der Steuerzahllast). Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.
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Die Kosten für eine Putzfrau können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden.
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Die Kosten für eine Haushaltshilfe können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person...
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Kosten für einen Handwerker können bei einem selbstgenutztem Eigenheim teilweise als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Es können 20% der Kosten, maximal 1.200 € als Steuerermäßigung (Minderung der...
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Die Leistungen eines Schornsteinfegers bzw. Kaminkehrers können als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.
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