Kann man das absetzen?
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Straßenreinigung absetzen

Kann man Straßenreinigung bei der Steuer absetzen?

Die Kosten einer Straßenreinigung auf Ihrem privaten Grundstück können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Es handelt sich dabei um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Die Kosten für die Straßenreinigung, die Sie an die Gemeinde oder Stadt zahlen, sind nicht abzugsfähig: Die Straße bzw. der Gehweg zählen nicht zu Ihrem privaten Grundstück.

Steuerrechner


Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner

Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

Weitere Informationen zum Thema Straßenreinigung absetzen

Wenn Sie eine Haushaltshilfe oder eine Firma beauftragt haben, Ihr Grundstück sauber zu halten, können Sie die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

Höchstbetrag

Es können 20% der Aufwendungen (maximal 4.000 €) als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahllast) berücksichtigt werden.

Erforderliche Belege

Bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe auf Rechnung muss die Rechnung vorliegen. Die Bezahlung der Haushaltshilfe muss per Banküberweisung erfolgen. Es muss die Bescheinigung der Sozialversicherungsbeiträge vorliegen.

Beispiel 1:

Die Eheleute Max und Lina beschäftigen eine Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung für monatlich 450 €. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Reinigung der Räume, die Zubereitung der Mittags- und Abendmahlzeiten, sowie die entsprechenden Einkäufe.

Lösung:

Die Tätigkeit der Haushaltshilfe ist haushaltsnah, auch die entsprechenden Einkäufe sind als haushaltsnahe Tätigkeit einzustufen, da diese als Nebenpflicht anzusehen sind. Lina und Max können die Aufwendungen wie folgt berücksichtigen:

450 € x 12 Monate5.400 €
davon 20%1.080 €
maximal510 €

Die Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) beträgt 510 €.

Beispiel 2:

Max beschäftigt das ganze Jahr eine Haushaltshilfe. Der Arbeitslohn von monatlich 500 € (6.000 € jährlich) wird über die Lohnsteuer-Karte abgerechnet und ist sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung beträgt geschätzt 1.200 €.

Lösung:

Max kann folgende Aufwendungen geltend machen:7.200 €
davon 20%1.440 €
maximal4.000 €

Straßenreinigung absetzen und Ø 1.079 € erstattet bekommen.

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