Hausreinigung absetzen
Kann man Hausreinigung bei der Steuer absetzen?
Die Kosten für eine Hausreinigung können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden.
Steuerrechner
Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner
Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.
Weitere Informationen zum Thema Hausreinigung absetzen
Erfolgt die Hausreinigung durch eine Haushaltshilfe (oder ähnliches Personal), können die Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden: Es handelt sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Es gibt verschiedene Arten eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses:
- Minijob (Haushaltsscheckverfahren)
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- auf Rechnung
Bei haushaltsnahen Beschäftigungen wird diese Tätigkeit durch eine Person ausgeführt, die bei Ihnen geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Die Tätigkeit muss einen engen Bezug zum Haushalt haben.
Nicht abziehen können Sie die Kosten für Putzmittel.
Höchstbetrag:
Es können 20% der Aufwendungen (maximal 4.000 €) als Steuerermäßigung berücksichtigt werden.
Achtung
Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt, können die Kosten auch als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.
Erforderliche Belege
Die Bezahlung der Haushaltshilfe muss per Banküberweisung erfolgen. Es muss die Bescheinigung der Sozialversicherungsbeiträge vorliegen. Bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe auf Rechnung muss die Rechnung vorliegen.
Beispiel 1:
Die Eheleute Max und Lina beschäftigen eine Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Sie zahlen monatlich 450 €. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: die Reinigung der Räume und die Zubereitung der Mittags- und Abendmahlzeiten, sowie die entsprechenden Einkäufe.
Lösung:
Die Tätigkeit der Haushaltshilfe ist haushaltsnah. Auch die entsprechenden Einkäufe sind als haushaltsnahe Tätigkeit einzustufen, da diese als Nebenpflicht anzusehen sind. Lina und Max können die Aufwendungen wie folgt berücksichtigen:
450 € x 12 Monate | 5.400 € |
---|---|
davon 20% | 1.080 € |
maximal | 510 € |
Die Steuerermäßigung beträgt 510 €.
Beispiel 2:
Max beschäftigt das ganze Jahr eine Haushaltshilfe. Der Arbeitslohn von monatlich 500 € (6.000 € jährlich) wird über die Lohnsteuer-Karte abgerechnet und ist sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung beträgt geschätzt 1.200 €.
Lösung:
Max kann folgende Aufwendungen geltend machen: | 7.200 € |
---|---|
davon 20% | 1.440 € |
maximal | 4.000 € |