Krankengymnastik
Kosten für die Krankengymnastik können als außergewöhnliche Belastungen oder als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Voraussetzung: Ein entsprechendes Rezept oder Attest liegt vor.
Die Frage "Was kann man von der Steuer absetzen?" stellen sich die deutschen Steuerzahler jedes Jahr aufs Neue, wenn sie vor ihrer Steuererklärung sitzen und die im Laufe des Jahres angefallenen Belege sortieren. Etliche Ausgaben, die während eines Steuerjahres angefallen sind, lassen sich in der Steuererklärung anrechnen und absetzen.
Mehr lesenSie führen so oft zu einer Verminderung der Steuerlast und zu einer satten Steuerrückerstattung durch das Finanzamt. Doch: Was kann man eigentlich von der Steuer absetzen? Genau mit dieser Frage beschäftigten sich unsere Seiten. Wir sagen Ihnen, welche Ausgaben am Ende eines Jahres bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können und helfen Ihnen so dabei, das optimale Steuer-Spar-Potential bei Ihrer Steuererklärung zu erschließen. Sie werden überrascht sein, welche Kosten sich bei der Steuer absetzen lassen!
Wussten Sie beispielsweise, dass man die Kosten für den Kauf eines Computers bei der Steuer absetzen kann oder dass ein Umzug beim Finanzamt geltend gemacht werden kann? Viel Spaß beim Stöbern auf kann-man-das-absetzen.de
Kosten für die Krankengymnastik können als außergewöhnliche Belastungen oder als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Voraussetzung: Ein entsprechendes Rezept oder Attest liegt vor.
Haben Sie Aufwendungen für die Anschaffung oder die Reinigung von Arbeitskleidung getragen, können Sie diese in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigen. Bei der Arbeitskleidung muss es sich um Kleidung handeln, die nicht in der Freizeit getragen werden kann.
Haben Sie eine Photovoltaikanlage auf dem privaten Wohnhaus und speisen Sie den Strom ins öffentliche Netz ein, dann sind seit 2022 kleine PV-Anlagen steuerfrei.
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Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft sind nicht abzusetzen. Es handelt sich erst dann um Werbungskosten, wenn das Geld beispielsweise für Erhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen eingesetzt wird.