Kann man das absetzen?

Scheidung

Kann man Scheidung bei der Steuer absetzen?

Die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten des Scheidungsverfahrens und des Versorgungsausgleichs können nicht als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. In keinem Fall berücksichtigt werden die Kosten einer außergerichtlichen Einigung wie beim Abschluss einer Scheidungsvereinbarung. Auch die Kosten eines Unterhaltsverfahrens oder einer Klage auf Zugewinnausgleich werden nicht abgezogen.

Steuerrechner

Der Rechner ist umgezogen. Sie finden den Außergewöhnliche Belastungen Rechner jetzt auf smartsteuer

 

Weitere Informationen zum Thema Scheidung absetzen

Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Der BFH hat aktuell klargestellt, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen.

Die Kosten in einem gerichtlichen Vergleich im Scheidungsverfahren für die Vermögensauseinandersetzung/Vermögensverteilung sind sicher nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Keine Chance beim Abzug als außergewöhnliche Belastung haben auch die Kosten eines Unterhaltsverfahrens, einer Klage auf Zugewinnausgleich oder sogenannten Scheidungsfolgekosten. Das sind beispielsweise Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Kontaktpflege zu den Kindern entstehen.