Ihre Risikolebensversicherung können Sie in ihrer Einkommensteuererklärung mindernd ansetzen. Bei den Beiträgen für die Risikolebensversicherung handelt es sich um Vorsorgeaufwendungen, die als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.
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Beiträge zu Lebensversicherungen können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und der Laufzeitbeginn sowie die erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 erfolgt sind. Beiträge...
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