Kann man das absetzen?

Risikolebensversicherung

Kann man Risikolebensversicherung bei der Steuer absetzen?

Ihre Risikolebensversicherung können Sie in ihrer Einkommensteuererklärung mindernd ansetzen. Bei den Beiträgen für die Risikolebensversicherung handelt es sich um Vorsorgeaufwendungen, die als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.

Weitere Informationen zum Thema Risikolebensversicherung absetzen

Die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung lassen sich bei der Einkommensteuererklärung mindernd in Ansatz bringen. Bei der Auszahlung fällt keine Einkommensteuer an. Jedoch muss darauf geachtet werden ob evtl. Erbschaftssteuer anfällt.

Das Problem ist, dass in der Regel der Versicherungsnehmer sein eigenes Leben versichert und dafür auch die Beiträge zahlt. Als Bezugsberechtigter im Todesfall wird allerdings der Partner eingesetzt. Für den kann diese Konstellation zum Problem werden, denn: Leistungen aus der Versicherung sind nur dann von der Erbschaftssteuer befreit, wenn Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter identisch sind, sprich: der Begünstigte also im Versicherungsfall quasi seine eigene Versicherungsleistung erhält.

Tipp: Gegenseitig versichern

Unser Tipp: Paare, die sich gegenseitig für den Tod des Partners absichern wollen, sollten zwei Verträge abschließen. Im ersten Vertrag wird das Leben des Mannes versichert. Er wird im Antragsformular als versicherte Person eingesetzt. Versicherungsnehmerin (Bezugsberechtigte im Todesfall) ist nicht er, sondern seine Partnerin. Sie zahlt auch die Beiträge.

Die zweite Risikolebensversicherung wird umgekehrt abgeschlossen. Hier ist der Mann Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter im Todesfall. Seine Partnerin ist versicherte Person.

Vor allem unverheiratete Paare sollten auf eine entsprechende Vertragsgestaltung achten, da sie sich gerade einmal 20.000 € erbschaftsteuerfrei übertragen können.

Für Ehepartner, Kinder und behördlich eingetragene Lebenspartner gelten zwar deutlich höhere Freibeträge. Sind größere Vermögen vorhanden, sollten Versicherte aber auch hier mit Weitblick agieren.