Beiträge zu einem Riester-Vertrag werden staatlich gefördert: entweder durch die Altersvorsorgezulage oder durch den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben. Jedes Jahr wird geprüft, welche Förderung günstiger ist.
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Die privaten Krankenversicherungsbeiträge können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben geltend machen. Die Basisleistungen fließen unbegrenzt in die Berechnung ein. Die Wahlleistungen sind nur begrenzt abziehbar. Für die Absetzbarkeit...
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In der Steuererklärung können Sie Ihre gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll absetzen. Auch die Beiträge zur Basisabsicherung im Krankheitsfall wird vom Finanzamt in voller Höhe anerkannt.
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Die Zahnzusatzversicherung kann als Vorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben berücksichtigt werden.
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Vorsorgeaufwendungen/Altersvorsorgeaufwendungen
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https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/V/VorsorgeaufwendungenAltersvorsorgeaufwendungen.html
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