Kann man das absetzen?
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Krankheitskosten absetzen

Kann man Krankheitskosten bei der Steuer absetzen?

Krankheitskosten sind in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Steuerrechner


Außergewöhnliche Belastung: Erfassen Sie außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder Bestattungskosten. Der Rechner ermittelt unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und der Anzahl Ihrer Kinder in welcher Höhe Sie außergewöhnliche Belastungen absetzen können.

Dabei wird auch berücksichtigt ob Sie gemeinsam in einer Partnerschaft veranlagen.

Weitere Informationen zum Thema Krankheitskosten absetzen

Definition

Krankheitskosten sind durch Krankheit verursachte Kosten, die als außergewöhnliche Belastung steuerlich behandelt werden. Als Krankheitskosten gelten aber nur solche Aufwendungen, die zum Zwecke der Heilung oder mit dem Ziel aufgewendet werden, die Krankheit erträglicher zu machen bzw. zu heilen oder zu lindern.

Zu den Krankheitskosten zählen beispielsweise Aufwendungen für:

  • Arzt, Zahnarzt und Heilpraktiker,
  • ärztlich verordnete Arzneimittel (inklusive Rezeptgebühren),
  • Zahnersatz,
  • Impfungen,
  • vorbeugende Untersuchungen wie Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Vorbeugung einer Krankheit),
  • Brillen und Kontaktlinsen oder
  • Hörgeräte und Gehhilfen.

Die Kosten müssen dem Finanzamt nachgewiesen werden. Werden die Kosten durch eine Krankenversicherung erstattet, liegt jedoch keine Belastung vor. Wenn Sie eine andauernde Erkrankung haben und anhaltend bestimmte Arznei-, Heil- und Hilfsmittel benötigen, reicht es für den Nachweis aus, wenn Sie die Verordnung Ihres Arztes einmalig vorlegen.

Bei den Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen reicht es aus, wenn in der Vergangenheit die Notwendigkeit einer Sehhilfe durch einen Augenarzt festgestellt wurde. In den Folgejahren genügt die Sehschärfenbestimmung eines Augenoptikers.

Nicht zu den Krankheitskosten zählen Schönheitsoperationen, die nicht medizinisch notwendig sind. Auch die Kosten für die Anti-Baby-Pille sind nicht abziehbar. Sie werden nur anerkannt, wenn die Anti-Baby-Pille aus medizinischen Gründen, etwa bei Schizophrenie eingenommen wird. In diesem Fall ist ein entsprechendes Attest erforderlich.

Krankenhaus/Geburt eines Kindes

Zu den Krankenhauskosten zählen Aufwendungen für die ambulante oder stationäre Behandlung:

  • Eigenanteil an den Krankenhauskosten sowie
  • Krankentransporte und Laborrechnungen.

Zu den Kosten bei der Geburt eines Kindes zählen Aufwendungen für:

  • Arzt, Hebamme und Säuglingsschwester,
  • notwendige Medikamente sowie
  • Geburtsvorbereitungslehrgänge.

Kurkosten

Die Kosten für eine Kur werden berücksichtigt, wenn die Kur nachweislich zur Heilung oder Linderung notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum aussichtsreich erscheint. Als Nachweis dienen die Bescheinigung der Krankenversicherung oder der Beihilfebescheid bzw. die Abrechnung der privaten Krankenversicherung.

Zu diesen Kosten zählen Aufwendungen für:

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
  • Kuranwendungen / -mittel und Medikamente und
  • Kosten für eine Begleitperson.

Behindertengerechter Umbau einer Immobilie

Um- oder Neubaukosten eines Hauses oder einer Wohnung können dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn die Baumaßnahme durch die Behinderung bedingt ist. Um die Zwangsläufigkeit der Ihnen entstandenen Aufwendungen nachzuweisen, brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Bescheid eines gesetzlichen Trägers der Sozialversicherung oder der Sozialleistungen über die Bewilligung eines Zuschusses,
  • Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK),
  • Gutachten des Sozialmedizinischen Dienstes (SMD) oder
  • Gutachten der Medicproof Gesellschaft für Medizinische Gutachten mbH

 Schuldzinsen für die Finanzierung von Krankheitskosten

Schuldzinsen für ein Darlehen, das Sie zur Finanzierung der Krankheitskosten aufgenommen haben, sind außergewöhnliche Belastungen, wenn die Darlehensaufnahme zwangsläufig erfolgt ist.

Fahrtkosten

Fahrtkosten, die beispielsweise durch die Fahrt zum Arzt, zur Apotheke etc. entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind immer die tatsächlich angefallenen Kosten abzugsfähig. Für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug werden die Kosten mittels der Kilometerpauschalen in Höhe von 0,30 € angesetzt.

Zumutbare Belastung

Außergewöhnliche Belastungen werden bei der Berechnung der Einkommensteuer nur insoweit berücksichtigt, als die Kosten die zumutbare Belastung übersteigen. Die Höhe der zumutbaren Belastung ist in der Übersicht dargestellt:

Zumutbare Belastung bei einem Gesamtbetrag der Einkünftebis 15.340€über 15.340€ bis 51.130€über 51.130€
bei Steuerpflichtigen ohne Kinder, Grundtarif5%6%7%
bei Steuerpflichtigen ohne Kinder, Splittingtarif4%5%6%
bei Steuerpflichtigen mit einem Kind oder zwei Kindern2%3%4%
bei Steuerpflichtigen mit drei oder mehr Kindern1%1%2%

Beispiele:

Sie haben für Zahnbehandlungen eine Zahnarztrechnung über insgesamt 2.400 € erhalten.

Fall 1:
Sie sind verheiratet und Eltern von zwei Kindern. Der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte beträgt 27.500 €. Daraus ergibt sich eine zumutbare Belastung abgerundet 671,00 € (2% von 15.340 € = 306,80 und 3% von 12.160 € = 364,80 €). 1.729,00 € können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen.

Fall 2:
Sie sind ledig und haben eine Tochter. Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte beläuft sich auf 25.000 €. Damit beträgt die zumutbare Belastung abgerundet 596,00 € (2% von 15.340 € = 306,80 und 3% von 9.660 € = 289,80 €). Sie haben abziehbare außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 1.804,00 €.

Fall 3:
Sie sind verheiratet, kinderlos und werden zusammen veranlagt.  Ihr gemeinsamer Gesamtbetrag der Einkünfte ist 45.000 €. Somit haben Sie eine gemeinsame zumutbare Belastung abgerundet von 2.096,00 € (4% von 15.340 € = 613,60 und 5% von 29.660 € = 1.483,00 €). Die zumutbare Belastung wird um 304,00 € überschritten, die Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen können.

Behandlungskosten bei Burnout als Werbungskosten?

Lange Zeit war umstritten, ob es sich bei den Behandlungskosten bei einem Burnout um Werbungskosten eines Arbeitnehmers handelt.

Der Bundesfinanzhof hat am 9.11.2015 unter dem Aktenzeichen VI R 36/13 entschieden, dass die Behandlungskosten bei einem Burnout nicht zu den Werbungskosten zählen. Krankheitskosten seien demnach nur dann als Werbungskosten abzuziehen, wenn sie ganz oder teilweise »klar und eindeutig durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind«. Dies war bei dem zu entscheidenden Sachverhalt nicht der Fall, da in dem Attest von einem »diffusen Bild körperlicher und psychischer Beschwerden« die Rede war.

Nach unserer Einschätzung handelt es sich jedoch dann um Werbungskosten, wenn zwischen Erkrankung und Beruf ein klarer Zusammenhang besteht und dieser vor Behandlungsbeginn durch ein Attest bestätigt wurde. Ähnlich verhält es sich beim Mobbing: Wer durch ein Mobbing am Arbeitsplatz erkrankt, kann die Behandlungskosten als Werbungskosten abziehen.

Lernbehinderung (eines Kindes)

Ist ein Lernschwierigkeit (Ihres Kindes) als Krankheit anerkannt (z.B. ADS, ADHS, Legasthenie oder eine Dyskalkulie), können Sie die Kosten als Krankheitskosten berücksichtigen.

Krankheitskosten absetzen und Ø 1.266 € erstattet bekommen.

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