Kann man das absetzen?
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Hardware absetzen

Kann man Hardware bei der Steuer absetzen?

Sie können die Kosten für Hardware (etwa einen Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur oder Maus) als Werbungskosten abziehen, wenn Sie diese beruflich verwenden. Nutzen Sie die Hardware auch privat, können Sie die Kosten immer noch anteilig als Werbungskosten abziehen. Gewerbetreibende oder Selbständige ziehen betrieblich genutzte Hardware als Betriebsausgaben ab.

Weitere Informationen zum Thema Hardware absetzen

Kostet die Hardware maximal 800 € netto (ohne Umsatzsteuer) bzw. 952 € brutto (mit 19% Umsatzsteuer), können Sie als Arbeitnehmer die »Sofortabschreibung« nutzen und die Kosten in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Unternehmer gehen genauso vor und setzen die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe an.

Sind die Kosten höher, müssen Sie die Hardware über ihre »gewöhnliche Nutzungsdauer« von drei Jahren abschreiben. Bei einem unterjährigen Kauf berechnen Sie den Abschreibungsbetrag anteilig monatsweise.

Unterscheidung Computer und Peripheriegeräte

Unterscheiden Sie zwischen dem Computer und seinen Bestandteilen wie Tastatur, Festplatte, Grafikkarte, Arbeitsspeicher auf der einen Seite und Peripheriegeräten wie Drucker, Scanner, Monitor auf der anderen Seite.

Schaffen Sie den Computer und seine Bestandteile gemeinsam an, fassen Sie die Beträge zusammen und schreiben diese gemeinsam ab. Bei späteren Zukäufen z.B. von Arbeitsspeicher, rechnen Sie die Kosten dem Restwert der Hardware hinzu und verteilen die Kosten auf die verbleibende Restnutzungsdauer.

Sind Peripheriegeräte auch ohne Verbindung zum PC nutzbar (Multifunktionsgeräte), können Sie diese sofort absetzen oder bei Kosten über 800 € selbständig abschreiben. Sind die Geräte nur in Verbindung mit einem Computer zu nutzen, schreiben Sie diese unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten immer über drei Jahre ab.

Es spielt keine Rolle, ob Sie die Peripheriegeräte gemeinsam mit dem Computer oder zu einem späteren Zeitpunkt angeschafft haben.

Auch private Nutzung

Wenn Sie die Hardware nicht nur für Ihre Arbeit, sondern auch privat verwenden, müssen Sie die Anschaffungskosten entsprechend aufteilen. Arbeiten Sie also sieben Stunden in der Woche mit der Hardware und drei Stunden nutzen Sie das Gerät privat, können Sie 70% Ihrer Kosten ansetzen. Das Finanzamt wird meist eine Aufteilung 50/50 nicht beanstanden.

Beispiel Arbeitnehmer

Max (Arbeitnehmer) kauft sich im Mai 2023 Hardware für 1.000 € brutto. Da die 952 € Grenze überschritten ist, muss er die Kosten über die dreijährige Nutzungsdauer abschreiben. Pro Jahr ergibt sich somit eine Abschreibung von 333,33 €: Bei monatsgenauer Aufteilung sind folgende Beträge abziehbar:

AbschreibungAnteilBetrag
Abschreibung 2023 (für 8 Monate)8/12 von 333,33 €222,22 €
Abschreibung 2024 (für 12 Monate)333,33 €
Abschreibung 2025 (für 12 Monate)333,33 €
Abschreibung 2026 (für die restlichen 4 Monate)4/12 von 333,33 €111,11 €

Beispiel Unternehmer

Lina ist Unternehmerin (umsatzsteuerpflichtig). Sie kauft sich im Mai 2023 Hardware für 856,30 € netto. Da die 800 € Grenze überschritten ist, muss sie dies Kosten über die dreijährige Nutzungsdauer abschreiben. Pro Jahr ergibt sich somit eine Abschreibung von 285,43 €. Bei monatsgenauer Aufteilung sind folgende Beträge abziehbar:

AbschreibungAnteilBetrag
Abschreibung 2023 (für 8 Monate)8/12 von 285,43 €190,29 €
Abschreibung 2024 (für 12 Monate)285,33 €
Abschreibung 2025 (für 12 Monate)285,33 €
Abschreibung 2026 (für die restlichen 4 Monate)4/12 von 285,43 €95,14 €

Wichtige Änderung ab 2021

Durch den technologischen Fortschritt unterliegen die betroffenen Wirtschaftsgüter einem immer schnelleren Wandel. Für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware kann daher eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.

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