Kann man das absetzen?
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Drucker absetzen

Kann man Drucker bei der Steuer absetzen?

Sie können die Anschaffungskosten für einen Drucker als Werbungskosten abziehen, wenn Sie ihn beruflich verwenden. Nutzen Sie den Drucker auch privat, können Sie die Kosten anteilig berücksichtigen. Unternehmer ziehen die Kosten für einen betrieblich genutzten Drucker als Betriebsausgabe ab.

Weitere Informationen zum Thema Drucker absetzen

Selbständige Nutzbarkeit des Druckers

Ist ein Drucker selbständig nutzbar (z.B. ein Multifunktionsgerät, »All-in-One-Gerät« wie Scanner-Drucker-Fax-Kopierer-Kombination), können Sie die Kosten sofort absetzen, wenn sie  maximal 800 € netto (ohne Umsatzsteuer) bzw. 952 € brutto (mit 19% Umsatzsteuer) betrugen. Teurere Geräte schreiben Sie über drei Jahre ab. Bei einem unterjährigen Kauf berechnen Sie den Abschreibungsbetrag anteilig monatsweise.

Ist der Drucker nicht selbständig nutzbar, schreiben Sie diesen unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten über drei Jahre ab. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob Sie den Drucker gemeinsam mit dem Computer oder zu einem späteren Zeitpunkt angeschafft haben.

Auch private Nutzung

Wenn Sie den Drucker nicht nur für Ihre Arbeit, sondern auch privat verwenden, müssen Sie die Anschaffungskosten entsprechend aufteilen. Arbeiten Sie also sieben Stunden in der Woche mit dem Drucker und drei Stunden nutzen Sie das Gerät privat, können Sie 70% Ihrer Kosten ansetzen. Das Finanzamt wird meist eine Aufteilung 50/50 nicht beanstanden.

Drucker absetzen und Ø 1.079 € erstattet bekommen.

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