Scanner absetzen
Kann man Scanner bei der Steuer absetzen?
Arbeitnehmer können die Anschaffungskosten für einen Scanner als Werbungskosten abziehen, wenn sie diesen beruflich verwenden. Nutzt der Arbeitnehmer den Scanner auch privat, können die Kosten immer noch anteilig angesetzt werden. Unternehmer ziehen die Kosten für einen betrieblich genutzten Scanner als Betriebsausgabe ab.
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Zwei Scanner-Varianten
Es wird zwischen zwei verschiedenen Scanner-Modellen unterschieden:
1. Stand-alone-Geräte, die auch ohne Anschluss an einen Computer benutzt werden. Dabei handelt es sich häufig um sogenannte »Multifunktions-« oder »All-In One-«-Geräte, mit denen Sie sowohl scannen, als auch drucken und kopieren können.
2. Scanner, die Sie nur benutzen können, wenn sie an einem Computer (per Kabel oder W-LAN) angeschlossen werden.
Stand-Alone-Geräte
Die Kosten für ein Stand-Alone-Gerät können Sie bis maximal 800 € netto (ohne Umsatzsteuer) bzw. 952 € brutto (mit 19% Umsatzsteuer) sofort absetzen. Teurere Geräte schreiben Sie über Ihre gewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren ab. Wird das Gerät im Laufe des Jahres angeschafft, berechnen Sie den Abschreibungsbetrag anteilig monatsweise.
Scanner, die am Computer betrieben werden
Ist der Scanner nicht ohne Computer-Verbindung nutzbar, schreiben Sie die Scanner-Anschaffungskosten über drei Jahre ab. Die Höhe der Kosten ist ohne Bedeutung. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie den Scanner gemeinsam mit dem Computer oder zu einem späteren Zeitpunkt angeschafft haben.
Private Nutzung
Wenn Sie den Scanner nicht nur für Ihre Arbeit, sondern auch privat verwenden, müssen Sie die Anschaffungskosten entsprechend aufteilen. Arbeiten Sie also sieben Stunden in der Woche mit dem Scanner und nutzen Sie das Gerät für drei Stunden privat, können Sie 70% Ihrer Kosten ansetzen. Das Finanzamt wird meist eine Aufteilung 50/50 nicht beanstanden.