Was kann man von der Steuer absetzen?
Die Frage "Was kann man von der Steuer absetzen?" stellen sich die deutschen Steuerzahler
jedes Jahr aufs Neue,
wenn sie vor ihrer Steuererklärung sitzen und die im Laufe des Jahres angefallenen Belege
sortieren. Etliche
Ausgaben,
die während eines Steuerjahres angefallen sind, lassen sich in der Steuererklärung anrechnen
und absetzen.
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Sie führen so oft zu einer Verminderung der Steuerlast und zu einer satten
Steuerrückerstattung durch das
Finanzamt.
Doch: Was kann man eigentlich von der Steuer absetzen? Genau mit dieser Frage
beschäftigten sich unsere
Seiten.
Wir sagen Ihnen, welche Ausgaben am Ende eines Jahres bei der Steuererklärung geltend
gemacht werden können
und helfen Ihnen so dabei,
das optimale Steuer-Spar-Potential bei Ihrer Steuererklärung zu erschließen. Sie werden
überrascht sein,
welche Kosten sich bei der Steuer absetzen lassen!
Wussten Sie beispielsweise, dass man die Kosten für den Kauf eines Computers bei der
Steuer absetzen kann
oder dass ein Umzug beim Finanzamt geltend gemacht werden kann?
Viel Spaß beim Stöbern auf kann-man-das-absetzen.de
Die Kosten für die Kleidungs-und Wäschepflege und-reinigung können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden, wenn die Leistung in Ihrem Haushalt stattfindet. Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.
Die Kosten für die Montage und Reparatur von Kellerschachtabdeckungen können als Steuerermäßigung in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um Handwerkerleistungen. Die Materialkosten sind nicht begünstigt.
Die Kosten für einen Klavierstimmer sind nach § 35a EStG in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Das Klavier muss sich jedoch im eigenen Haushalt befinden.
Die Arbeitskosten für einen Kellerausbau können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die dabei entstandenen Materialkosten sind allerdings nicht abzugsfähig. Voraussetzung ist auch, dass es sich nicht um einen Neubau handelt.
Die Arbeitskosten für den Einbau eines Kamins können in der Steuererklärung berücksichtigt werden, die Materialkosten nicht. Wichtig: Es darf sich nicht um einen Neubau handeln.
Die Kosten für die Montage und Reparatur von Insektenschutzgittern ist nach § 35a EStG in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Handelt es sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben können Sie auch die Materialkosten in Abzug bringen.
Verbrauchskosten können Sie nicht absetzen. Aber: Kosten für die Heizungsanlage sind nach § 35a EStG teilweise in der Steuererklärung zu berücksichtigen.
Die Kosten für den Hausmeister oder Hauswart können Sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigen.
Die Kosten für eine Hausschwammbeseitigung können nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Diese Leistungen zählen zu den Handwerkerleistungen. 20% der Kosten (bis maximal 2.000 €) können Sie absetzen.
Die Kosten für eine Hausreinigung können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden.