Hausverwalterkosten oder- gebühren

Hausverwalterkosten oder- gebühren können nicht als Steuerermäßigung in der Steuerklärung berücksichtigt werden, außer es handelt sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Die Frage "Was kann man von der Steuer absetzen?" stellen sich die deutschen Steuerzahler jedes Jahr aufs Neue, wenn sie vor ihrer Steuererklärung sitzen und die im Laufe des Jahres angefallenen Belege sortieren. Etliche Ausgaben, die während eines Steuerjahres angefallen sind, lassen sich in der Steuererklärung anrechnen und absetzen.
Mehr lesenSie führen so oft zu einer Verminderung der Steuerlast und zu einer satten Steuerrückerstattung durch das Finanzamt. Doch: Was kann man eigentlich von der Steuer absetzen? Genau mit dieser Frage beschäftigten sich unsere Seiten. Wir sagen Ihnen, welche Ausgaben am Ende eines Jahres bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können und helfen Ihnen so dabei, das optimale Steuer-Spar-Potential bei Ihrer Steuererklärung zu erschließen. Sie werden überrascht sein, welche Kosten sich bei der Steuer absetzen lassen!
Wussten Sie beispielsweise, dass man die Kosten für den Kauf eines Computers bei der Steuer absetzen kann oder dass ein Umzug beim Finanzamt geltend gemacht werden kann? Viel Spaß beim Stöbern auf kann-man-das-absetzen.de
Hausverwalterkosten oder- gebühren können nicht als Steuerermäßigung in der Steuerklärung berücksichtigt werden, außer es handelt sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Kosten für einen Hauslehrer können nicht als Steuerermäßigung in der Steuerklärung berücksichtigt werden, außer es handelt sich um Werbungskosten z.B. bei einem Umzug (Nachhilfe für Kinder).
Die Kosten für eine Haushaltsauflösung können nicht abgesetzt werden. Anders sieht es bei Unternehmern und Vermietern aus.
Die Kosten für eine Hilfe im Haushalt kann als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Die Tätigkeit eines Gutachters gehört weder zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, noch handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Vermieter können die Kosten trotzdem absetzen.
Die Kosten für die Beseitigung von Graffiti können nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden, soweit sie nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen.
Kosten für einen Gärtner sind nach § 35a EStG teilweise in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Die Arbeiten müssen auf dem eigenen Grundstück verrichtet werden und es sind nur die Arbeitskosten begünstigt. Es kann sich um haushaltsnahe Dienstleistungen oder um Handwerkerleistungen handeln. Die Gartengestaltung fällt z.B. unter die Handwerkerleistungen, die Gartenpflegearbeiten gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Nicht begünstigt: Arbeiten, die nicht auf dem eigenen Grundstück verrichtet werden, Materialkosten und Kosten, die im Rahmen eines Neubaus anfallen.
Die Kosten für eine Fußbodenheizung sind als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, wenn die Fußbodenheizung nachträglich eingebaut wird oder es sich um Wartung, Spülung und Reparatur der Fußbodenheizung handelt. Nicht begünstigt sind die Materialkosten der Fußbodenheizung.
Die Kosten für die Wartung eines Feuerlöschers können nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Nicht begünstigt ist die Anschaffung des Feuerlöschers, außer es handelt sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Die Kosten für eine Fertiggarage können teilweise als Steuerermäßigung nach § 35a EStG berücksichtigt werden. Sie können die Arbeitskosten abziehen, wenn die Garage nicht gleichzeitig mit dem Haus neu gebaut wird.