Was kann man von der Steuer absetzen?
Die Frage "Was kann man von der Steuer absetzen?" stellen sich die deutschen Steuerzahler
jedes Jahr aufs Neue,
wenn sie vor ihrer Steuererklärung sitzen und die im Laufe des Jahres angefallenen Belege
sortieren. Etliche
Ausgaben,
die während eines Steuerjahres angefallen sind, lassen sich in der Steuererklärung anrechnen
und absetzen.
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Sie führen so oft zu einer Verminderung der Steuerlast und zu einer satten
Steuerrückerstattung durch das
Finanzamt.
Doch: Was kann man eigentlich von der Steuer absetzen? Genau mit dieser Frage
beschäftigten sich unsere
Seiten.
Wir sagen Ihnen, welche Ausgaben am Ende eines Jahres bei der Steuererklärung geltend
gemacht werden können
und helfen Ihnen so dabei,
das optimale Steuer-Spar-Potential bei Ihrer Steuererklärung zu erschließen. Sie werden
überrascht sein,
welche Kosten sich bei der Steuer absetzen lassen!
Wussten Sie beispielsweise, dass man die Kosten für den Kauf eines Computers bei der
Steuer absetzen kann
oder dass ein Umzug beim Finanzamt geltend gemacht werden kann?
Viel Spaß beim Stöbern auf kann-man-das-absetzen.de
Krankheitsbedingte Pflegekosten, also Kosten zur unmittelbaren Heilung oder Linderung einer Krankheit, sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Hierzu zählen die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Kranken- und Heilgymnastik, die pflegebedingte Heimunterbringung, ambulante Pflegekräfte, Pflegedienste oder Sozialstationen usw. Rein altersbedingte Kosten können nicht als außergewöhnliche Belastungen, aber gegebenenfalls als Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen berücksichtigt werden.
Als Arbeitnehmer können Sie die Aufwendungen für Arbeitsmittel (etwa ein Notebook) als Werbungskosten absetzen. Wenn Sie das Notebook auch privat nutzen, können Sie die Kosten immerhin anteilig absetzen. Gewerbetreibende oder Selbstständige können ein betrieblich genutztes Notebook bei den Betriebsausgaben ansetzen.
Arbeitnehmer können Aufwendungen für Arbeitsmittel (Laptop) als Werbungskosten abziehen. Nutzt der Arbeitnehmer seinen Laptop auch privat, kann er die Kosten für den Laptop nur anteilig als Werbungskosten abziehen. Auch ein gewerbetreibender oder selbständiger kann seinen betrieblich genutzten Laptop als Betriebsausgaben ansetzen.
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen
Die Kosten einer Brille können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können. Wenn es sich um eine Schutzbrille, Bildschirmbrille oder Lupenbrille handelt, die Sie für Ihren Beruf benötigen, können Sie die Kosten für eine Brille als Werbungskosten bei Ihren Einkünften als Arbeitnehmer abziehen.
Die Beiträge zu einer Hausratversicherung sind meist private Ausgaben und daher nicht absetzbar. Bei einem absetzbaren Arbeitszimmer oder bei der Vermietung und Verpachtung von Eigentum kann die Hausratversicherung absetzbar sein.
Ein Computer gilt als Arbeitsmittel. Die Kosten dafür können Sie als Werbungskosten abziehen. Nutzen Sie den Computer auch privat, können Sie die die Kosten nur anteilig abziehen.
Gewerbetreibende oder Selbstständige setzen einen betrieblich genutzten Computer bei den Betriebsausgaben an.