Kann man das absetzen?
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Laptop absetzen

Kann man Laptop bei der Steuer absetzen?

Arbeitnehmer können Aufwendungen für Arbeitsmittel (Laptop) als Werbungskosten abziehen. Nutzt der Arbeitnehmer seinen Laptop auch privat, kann er die Kosten für den Laptop nur anteilig als Werbungskosten abziehen. Auch ein gewerbetreibender oder selbständiger kann seinen betrieblich genutzten Laptop als Betriebsausgaben ansetzen.

Weitere Informationen zum Thema Laptop absetzen

Kostet der Laptop maximal 800 € netto bzw. 952 € brutto, können Sie die so genannte Sofortabschreibung nutzen und die Kosten in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Auch Unternehmer können in diesem Fall die Sofortabschreibung geltend machen und die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen.

Sind die Kosten höher, müssen Sie den Laptop (inkl. des Zubehörs wie Maus, Tastatur etc.) über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben. Sofern Sie den Laptop während des Jahres gekauft haben, müssen Sie den Abschreibungsbetrag zudem anteilig monatsweise berechnen.

Erforderliche Belege

Sie benötigen eine Rechnung über den Laptop. Für Unternehmer die umsatzsteuerpflichtig sind ist wichtig, dass es sich um eine ordnungsgemäße Rechnung handelt.

Beispiel Arbeitnehmer

Max (Arbeitnehmer) kauft sich im Mai 2023 einen Laptop inklusive Zubehör für 1.000 € brutto. Da die 952 € Grenze überschritten ist, muss er seinen Laptop über die dreijährige Nutzungsdauer abschreiben. Pro Jahr ergibt sich somit eine Abschreibung von 333,33 €, bei monatsgenauer Aufteilung sind folgende Beträge abziehbar:

AbschreibungAnteilBetrag
Abschreibung 2023 (für 8 Monate)8/12 von 333,33 €222,22 €
Abschreibung 2024 (für 12 Monate)333,33 €
Abschreibung 2025 (für 12 Monate)333,33 €
Abschreibung 2026 (für die restlichen 4 Monate)4/12 von 333,33 €111,11 €

Beispiel Unternehmer

Lina (Unternehmerin) kauft sich im Mai 2023 einen Laptop inklusive Zubehör für 856,30 € netto. Da die 800 € Grenze überschritten ist, muss sie ihren Laptop über die dreijährige Nutzungsdauer abschreiben. Pro Jahr ergibt sich somit eine Abschreibung von 285,43 €, bei monatsgenauer Aufteilung sind folgende Beträge abziehbar:

AbschreibungAnteilBetrag
Abschreibung 2023 (für 8 Monate)8/12 von 285,43 €190,29 €
Abschreibung 2024 (für 12 Monate)285,33 €
Abschreibung 2025 (für 12 Monate)285,33 €
Abschreibung 2026 (für die restlichen 4 Monate)4/12 von 285,43 €95,14 €

Wichtige Änderung ab 2021

Durch den technologischen Fortschritt unterliegen die betroffenen Wirtschaftsgüter einem immer schnelleren Wandel. Für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware kann daher eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.

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