Kann man das absetzen?
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Computer absetzen

Kann man Computer bei der Steuer absetzen?

Ein Computer gilt als Arbeitsmittel. Die Kosten dafür können Sie als Werbungskosten abziehen. Nutzen Sie den Computer auch privat, können Sie die die Kosten nur anteilig abziehen.
Gewerbetreibende oder Selbstständige setzen einen betrieblich genutzten Computer bei den Betriebsausgaben an.

Weitere Informationen zum Thema Computer absetzen

Kostet der Computer maximal 800 € netto bzw. 952 € brutto (mit 19% Umsatzsteuer), können Sie die so genannte Sofortabschreibung nutzen. Die Kosten machen Sie dann in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Auch Unternehmer können in diesem Fall die Sofortabschreibung geltend machen und die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen.

Sind die Kosten höher, müssen Sie den Computer (inklusive des Zubehörs, etwa Maus, Tastatur, etc.) über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben. Haben Sie den Computer während des Jahres gekauft haben, müssen Sie den Abschreibungsbetrag zudem anteilig monatsweise berechnen.

Nachweispflicht

Sie benötigen eine Rechnung als Kaufnachweis. Für Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, ist es wichtig, dass es sich um eine ordnungsgemäße Rechnung handelt.

Beispiel: Arbeitnehmer

Max (Arbeitnehmer) kauft sich im Mai 2023 einen PC inklusive Zubehör für 1.000 € brutto. Da die 952 € Grenze überschritten ist, muss er seinen PC über die dreijährige Nutzungsdauer abschreiben. Pro Jahr ergibt sich somit eine Abschreibung von 333,33 €, bei monatsgenauer Aufteilung sind folgende Beträge abziehbar:

AbschreibungAnteilBetrag
Abschreibung 2023 (für 8 Monate)8/12 von 333,33 €222,22 €
Abschreibung 2024 (für 12 Monate)333,33 €
Abschreibung 2025 (für 12 Monate)333,33 €
Abschreibung 2026 (für die restlichen 4 Monate)4/12 von 333,33 €111,11 €

Beispiel: Unternehmer

Lina ist Unternehmerin (umsatzsteuerpflichtig) und kauft sich im Mai 2023 einen PC inklusive Zubehör für 856,30 € netto. Da die 800 € Grenze überschritten ist, muss sie ihren PC über die dreijährige Nutzungsdauer abschreiben. Pro Jahr ergibt sich somit eine Abschreibung von 285,43 €, bei monatsgenauer Aufteilung sind folgende Beträge abziehbar:

AbschreibungAnteilBetrag
Abschreibung 2023 (für 8 Monate)8/12 von 285,43 €190,29 €
Abschreibung 2024 (für 12 Monate)285,33 €
Abschreibung 2025 (für 12 Monate)285,33 €
Abschreibung 2026 (für die restlichen 4 Monate)4/12 von 285,43 €95,14 €

Computersoftware

Beruflich bzw. betrieblich genutzte Computersoftware können Sie als Arbeitsmittel absetzen. Bei unabhängiger Anschaffung der Software von der Hardware wird diese selbständig abgeschrieben:

Kostet die Software maximal 800 € netto bzw. 952 € brutto (mit Umsatzsteuer), können Sie die so genannte Sofortabschreibung nutzen. Die Kosten machen Sie dann in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Sind die Kosten höher, müssen Sie die Software über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben.

Wichtige Änderung ab 2021

Durch den technologischen Fortschritt unterliegen die betroffenen Wirtschaftsgüter einem immer schnelleren Wandel. Für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware kann daher eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.

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