Rürup-Rente absetzen
Kann man Rürup-Rente bei der Steuer absetzen?
Beiträge zu einer Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet, können Sie während der Ansparphase als Vorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung (auch gesetzliche Renten, berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskassen) bis zu einem sich jährlich ändernden Höchstbetrag abziehen.
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Ansparphase
Die Beiträge zu einer Rürup-Rente können Sie während der Ansparphase bis zu einem sich jährlich ändernden Höchstbetrag abziehen. Seit 2015 ist die Höchstgrenze an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Dieser setzt sich aus dem Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung (2023 24,7%) und der dazugehörigen Beitragsbemessungsgrenze (2023: 107.400 €/Jahr) zusammen und wird jährlich angepasst. Der Höchstbetrag liegt in 2023 bei 26.528 € (Ledige) und 53.056 € (Verheiratete).
Der Anteil der jährlich abziehbaren Basisvorsorgeaufwendungen wird jährlich um zwei Prozentpunkte angehoben. In der Steuererklärung für 2021 berücksichtigte das Finanzamt 92% der Höchstbeträge. Im Jahr 2022 können Sie 94% des Höchstbetrags berücksichtigen, in 2023 96%.
Leistungsphase
Die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente in der Rentenphase entspricht der der gesetzlichen Rentenversicherung:
Die Leistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und als »festgeschriebener Rentenjahresbetrag« bestimmt. Je später der Rentenbeginn liegt, desto höher ist der Prozentsatz der Rente, der zu versteuern ist. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz von zunächst 50% für den Rentenbeginn im Jahr 2005 jährlich um 2%-Punkte an, danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Bei Rentenbeginn in 2023 beträgt der Besteuerungsanteil 83%.