…Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung. Nachweispflicht Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage de…
…Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung. Nachweispflicht Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage de…
…(oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung. Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsp…
…Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung. Nachweispflicht Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage de…
…Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung. Nachweispflicht Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage de…
…Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung. Nachweispflicht Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage de…
…Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung. Nachweispflicht Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage de…
…ialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung. Höchstbetrag Die Kosten für die Handwerkerleistungen dürfen mit 20% der Aufwendungen (maximal 1.200 €) berücksichtigt werden. Beachten Sie dabei: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal als Steuerermäßigung angesetzt…
…n Sie von Ihrem Handwerker eine Rechnung ohne den Ausweis der Arbeits- und Fahrtkosten erhalten, fragen Sie bitte nach einer korrigierten Rechnung. Ihr Handwerker ist verpflichtet Ihnen eine korrekte Rechnung auszuhändigen. Höchstbetrag: Bei Handwerkerleistungen können Sie 20% der Arbeitskosten (ohne Material), maximal 1.200 €, als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahllast) berücksichtigen. Teilen Sie sich den Haushalt mit anderen Steuerpflic…
…ialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung. Betriebsausgaben Gehört das Haus zum Betriebsvermögen Ihres Unternehmens, können Sie die Kosten voll als Betriebsausgaben berücksichtigen und ggf. die Vorsteuer in Abzug bringen. Auch wenn Sie ein betriebliches Arbeitszimmer in Ihrem privaten Haus haben, können Sie die Kos…