Kann man das absetzen?

Schlagwort: Betriebsausgaben

Architektenleistung

Kosten für einen Architekten sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Als Unternehmer können Sie die Kosten jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben abziehen.

Aufstellen eines Baugerüstes

Die Arbeitskosten für die Aufstellung eines Baugerüstes können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.

Abwasserentsorgung

Die Kosten für die Wartung und Reinigung der Abwasserentsorgung können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des Grundstücks. Andernfalls sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.

Ablesedienst und Abrechnung bei Verbrauchszählern

Ablesedienst und Abrechnung bei Verbrauchszählern wie Strom, Gas, Wasser, Heizung usw. sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können die Kosten jedoch bei der Vermietung eines Objektes als Vermieter bei den Werbungskosten oder als Unternehmer bei den Betriebsausgaben abziehen.

Studienkosten

Studienkosten können Sonderausgaben oder Werbungskosten/Betriebsausgaben darstellen. Kosten für die erstmalige ​​​​Berufsausbildung oder ein Erststudium sind keine ​​​​Betriebsausgaben ​oder Werbungskosten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bildungsmaßnahme innerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet. Die Kosten für die eigene Berufsausbildung, die nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, können als Sonderausgaben abgezogen werden. Kosten für ein Zweitstudium sind in der Regel immer Werbungskosten.

Studium

Kosten für die erstmalige ​​​​Berufsausbildung oder ein Erststudium sind keine ​​​​Betriebsausgaben ​oder Werbungskosten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bildungsmaßnahme innerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet. Die Kosten für die eigene Berufsausbildung, die nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, können als Sonderausgaben abgezogen werden. Kosten für ein Zweitstudium sind in der Regel immer Werbungskosten.

Kredit

Die Zinsen, die für einen Kredit gezahlt werden, können von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Kredit im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen steht. Dies ist zum Beispiel bei Vermietern der Fall, die einen Kredit aufgenommen haben, um eine vermietete Wohnung zu finanzieren. Der Kredit selbst kann allerdings nicht abgesetzt werden.

XING Premiummitgliedschaft

XING ist nach eigenen Angaben »eine Business-Plattform und dient dem Aufbau, der Verwaltung und der Pflege von Geschäftskontakten«. Bei der beruflichen Nutzung dieser Plattform stellen die Mitgliedsbeiträge Werbungskosten für Arbeitnehmer dar. Unternehmer können die Kosten als Betriebsausgaben abziehen.

Dienstfahrzeug

Ein Dienstfahrzeug, das Sie von Ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen und privat nutzen dürfen, müssen Sie als geldwerten Vorteil versteuern. Es gibt zwei Wege der Besteuerung: Die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch. Dies gilt auch für einen Unternehmer, der seinen Pkw im Betriebsvermögen hält – sofern er den PKW auch privat nutzt.

Haustierbetreuung

Die Kosten für eine Haustierbetreuung können als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Die Haustierbetreuung muss dabei auf dem eigenen Grundstück des Besitzers erfolgen, der Dienstleister muss ein Gewerbe angemeldet haben und eine ordentliche Rechnung ausstellen und Sie müssen die Rechnung per Abbuchung oder Überweisung bezahlen.