Kann man das absetzen?

Schlagwort: Krankheitskosten

Medikamente

Medikamente können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden, wenn eine ärztliche Verordnung (Rezept) vorliegt. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Hörgerät

Die Kosten für ein Hörgerät können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können. Sie können die Kosten als Werbungskosten bei Ihren Einkünften abziehen, wenn Sie das Hörgerät für die Ausübung Ihres Berufs benötigen.

Augenlasern

Die Kosten einer Augenlaserbehandlung können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können.

Kontaktlinsen

Die Kosten für Kontaktlinsen können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können. Es handelt sich um Werbungskosten, wenn Sie die Kontaktlinsen für Ihren Beruf benötigen.

Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungsbeiträge können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben geltend machen. Die Basisleistungen fließen unbegrenzt in die Berechnung ein. Die Wahlleistungen sind nur begrenzt abziehbar. Für die Absetzbarkeit der Wahlleistungen (etwa eine Chefarztbehandlung) gibt es eine Höchstgrenze von 2.800 € für Selbständige und 1.900 € für Arbeitnehmer, für Ehepaare das Doppelte. Auch Zusatzversicherungen (etwa eine Zahnzusatzversicherung oder eine private Pflegeversicherung) fließen in diesen Höchstbetrag ein.

Krankenversicherung

In der Steuererklärung können Sie Ihre gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll absetzen. Auch die Beiträge zur Basisabsicherung im Krankheitsfall wird vom Finanzamt in voller Höhe anerkannt.

Pflegekosten

Krankheitsbedingte Pflegekosten, also Kosten zur unmittelbaren Heilung oder Linderung einer Krankheit, sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Hierzu zählen die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Kranken- und Heilgymnastik, die pflegebedingte Heimunterbringung, ambulante Pflegekräfte, Pflegedienste oder Sozialstationen usw. Rein altersbedingte Kosten können nicht als außergewöhnliche Belastungen, aber gegebenenfalls als Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen berücksichtigt werden.

Brille

Die Kosten einer Brille können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können. Wenn es sich um eine Schutzbrille, Bildschirmbrille oder Lupenbrille handelt, die Sie für Ihren Beruf benötigen, können Sie die Kosten für eine Brille als Werbungskosten bei Ihren Einkünften als Arbeitnehmer abziehen,