Kann man das absetzen?

Was kann man von der Steuer absetzen?

Die Frage "Was kann man von der Steuer absetzen?" stellen sich die deutschen Steuerzahler jedes Jahr aufs Neue, wenn sie vor ihrer Steuererklärung sitzen und die im Laufe des Jahres angefallenen Belege sortieren. Etliche Ausgaben, die während eines Steuerjahres angefallen sind, lassen sich in der Steuererklärung anrechnen und absetzen.

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Sie führen so oft zu einer Verminderung der Steuerlast und zu einer satten Steuerrückerstattung durch das Finanzamt. Doch: Was kann man eigentlich von der Steuer absetzen? Genau mit dieser Frage beschäftigten sich unsere Seiten. Wir sagen Ihnen, welche Ausgaben am Ende eines Jahres bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können und helfen Ihnen so dabei, das optimale Steuer-Spar-Potential bei Ihrer Steuererklärung zu erschließen. Sie werden überrascht sein, welche Kosten sich bei der Steuer absetzen lassen!

Wussten Sie beispielsweise, dass man die Kosten für den Kauf eines Computers bei der Steuer absetzen kann oder dass ein Umzug beim Finanzamt geltend gemacht werden kann? Viel Spaß beim Stöbern auf kann-man-das-absetzen.de

Arbeitszimmer / Tagespauschale (Homeoffice) ab 2023

Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit, können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen oder es kann ein Pauschbetrag von 1.260€ geltend gemacht werden. Dieser Pauschbetrag ist für jeden vollen Kalendermonat zu gewähren, in dem das Arbeitszimmer genutzt wurde. Bei Unternehmern gelten diese Regeln für den Betriebsausgabenabzug entsprechend.

Honorarberatung

Honorare für die Beratung durch beispielsweise Vermögensberater können als Werbungskosten absetzbar sein. Die Beratung muss dabei in einem Zusammenhang mit (zukünftigen) steuerpflichtigen Einnahmen stehen.

Duales Studium

Bei einem dualen Studium erfolgt die Ausbildung in einem Betrieb und es wird ein Studium absolviert. In dieser Konstellation sind die Studiengebühren immer als Werbungskosten zu berücksichtigen, auch wenn es sich um ein Erststudium handelt.

Weitere Werbungskosten

Es kann bei den Werbungskosten Kosten geben die nicht direkt einer Werbungskosten-Art zugeordnet werden können. Diese Kosten können bei den weiteren Werbungskosten erfasst werden. Es handelt sich hierbei um beruflich veranlasste Kosten für z.B. eine Brille, Bewirtungskosten oder Krankheitskosten.