Kann man das absetzen?

Autor: Stefan Heine

Rauchmelder

Die Kosten für den Einbau eines Rauchmelders können bei selbstgenutzten Objekten teilweise als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Vermieter können sogar sämtliche Kosten als Werbungskosten abziehen.

Integrationskurs

Während Sie die Kosten für einen Deutschkurs und für eine Einbürgerung in der Steuererklärung nicht absetzen können, ist bei den Kosten für einen Integrationskurs zu unterscheiden, ob die Teilnahme freiwillig oder verpflichtend war.

Rürup-Rente

Beiträge zu einer Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet, können Sie während der Ansparphase als Vorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung (auch gesetzliche Renten, berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskassen) bis zu einem sich jährlich ändernden Höchstbetrag abziehen.

Rundfunkbeitrag

Als Unternehmer können Sie gezahlte Rundfunkbeiträge als Betriebsausgabe absetzen. Bei Privatpersonen sieht es hingegen meist anders aus: Eine steuerliche Anerkennung der Rundfunkbeiträge kommt nur in Ausnahmefällen wie bei einer steuerlich anerkannten Zweitwohnung in Betracht.

Glasbruchversicherung

Die Beiträge zu einer Glasbruchversicherung sind steuerlich absetzbar, wenn das versicherte Gebäude unternehmerisch genutzt wird. Dies ist bei Geschäfts- und Lagerräumen der Fall. Auch Vermieter können die Kosten abziehen. Arbeitnehmer können die Versicherungsbeiträge anteilig ansetzen, wenn sie ein beruflich genutztes Arbeitszimmer haben. Bei rein privat genutztem Wohnraum können Sie Ihre Glasbruchversicherung nicht steuerlich anrechnen.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung können Sie als Arbeitnehmer bei den Werbungskosten sowie als Unternehmer bei den Betriebsausgaben abziehen. Gleiches gilt für eine Diensthaftpflichtversicherung für öffentlich Bedienstete.