Energetische Maßnahmen
Aufwendungen für energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude können Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
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Aufwendungen für energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude können Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Honorare für die Beratung durch beispielsweise Vermögensberater können als Werbungskosten absetzbar sein. Die Beratung muss dabei in einem Zusammenhang mit (zukünftigen) steuerpflichtigen Einnahmen stehen.
Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden durch Hochwasser können außergewöhnliche Belastungen sein, wenn zumutbare Schutzmaßnahmen ergriffen und allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeiten wie eine Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung abgeschlossen wurden. Nicht erforderlich ist der Abschluss einer sog Elementarversicherung.
Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden durch Sturm können außergewöhnliche Belastungen sein, wenn zumutbare Schutzmaßnahmen ergriffen und allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeiten wie eine Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung abgeschlossen wurden. Nicht erforderlich ist der Abschluss einer sogenannte Elementarversicherung.
Abschreibungen von Wirtschaftsgütern, die der »Abnutzung unterliegen« (= abnutzbare Anlagegüter wie Maschinen oder Einrichtungsgegenstände), mindern als Betriebsausgaben oder Werbungskosten den zu versteuernden Gewinn.
Die Kosten für das Öffnen einer Tür durch einen Schlüsseldienst können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Solche Leistungen fallen unter die Handwerkerleistungen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie keine Materialkosten in Abzug bringen können.
Die Kosten für einen Streamingdienst sind in der Steuererklärung grundsätzlich nicht abziehbar.
Die Kosten zur Bewirtung von Geschäftspartnern sind zu 70% als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig.
Sie können die Kosten für ein Musikinstrument als Werbungskosten abziehen, wenn es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Nutzen Sie das Musikinstrument beruflich und privat, können Sie die Kosten nur anteilig als Werbungskosten abziehen. Auch als Gewerbetreibender oder Selbstständiger können Sie die Kosten für ein betrieblich genutztes Musikinstrument bei den Betriebsausgaben ansetzen.
Die Gummistiefel von der Arbeit absetzen? Kein Problem denkt der Steuermann. Doch ganz so einfach ist es mit dem Steuerrecht nicht. Die richtige Antwort lautet »Es kommt darauf an«.