Rauchmelder
Die Kosten für den Einbau eines Rauchmelders können bei selbstgenutzten Objekten teilweise als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Vermieter können sogar sämtliche Kosten als Werbungskosten abziehen.
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Die Kosten für den Einbau eines Rauchmelders können bei selbstgenutzten Objekten teilweise als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Vermieter können sogar sämtliche Kosten als Werbungskosten abziehen.
Während Sie die Kosten für einen Deutschkurs und für eine Einbürgerung in der Steuererklärung nicht absetzen können, ist bei den Kosten für einen Integrationskurs zu unterscheiden, ob die Teilnahme freiwillig oder verpflichtend war.
Beiträge zu einer Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet, können Sie während der Ansparphase als Vorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung (auch gesetzliche Renten, berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskassen) bis zu einem sich jährlich ändernden Höchstbetrag abziehen.
Bei den Reiseversicherungen handelt es sich meist um private Versicherungen, die Sie steuerliche nicht absetzen können.
Als Unternehmer können Sie gezahlte Rundfunkbeiträge als Betriebsausgabe absetzen. Bei Privatpersonen sieht es hingegen meist anders aus: Eine steuerliche Anerkennung der Rundfunkbeiträge kommt nur in Ausnahmefällen wie bei einer steuerlich anerkannten Zweitwohnung in Betracht.
Die Beiträge zu einer Glasbruchversicherung sind steuerlich absetzbar, wenn das versicherte Gebäude unternehmerisch genutzt wird. Dies ist bei Geschäfts- und Lagerräumen der Fall. Auch Vermieter können die Kosten abziehen. Arbeitnehmer können die Versicherungsbeiträge anteilig ansetzen, wenn sie ein beruflich genutztes Arbeitszimmer haben. Bei rein privat genutztem Wohnraum können Sie Ihre Glasbruchversicherung nicht steuerlich anrechnen.
Die Beiträge zu einer Brillenversicherung sind meist Kosten der privaten Lebensführung und damit steuerlich nicht absetzbar.
Die Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung können Sie als Arbeitnehmer bei den Werbungskosten sowie als Unternehmer bei den Betriebsausgaben abziehen. Gleiches gilt für eine Diensthaftpflichtversicherung für öffentlich Bedienstete.
Die Beiträge zu eine Bauherren-Haftpflichtversicherung zählen bei einem privat genutzten Eigenheim nicht zu den steuerlich abziehbaren Kosten.
Die Kosten für ein Bauleistungsversicherung für Ihr selbstgenutztes Eigenheim können Sie steuerlich nicht berücksichtigen.