Kann man das absetzen?
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Ausweisdokumente

Die Kosten für Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zählen meist zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind damit nicht absetzbar.

Unfallversicherung

Die Kosten zu einer privaten Unfallversicherung können Sie als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen.

Strafzettel

Bußgelder für Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen – sogenannte Knöllchen – können Sie nicht von der Steuer absetzen. Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie die Kosten des Knöllchens tragen müssen. Denn unter gewissen Umständen werden die vom Unternehmen übernommen.

Instandhaltungsrücklage

Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft sind nicht abzusetzen. Es handelt sich erst dann um Werbungskosten, wenn das Geld beispielsweise für Erhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen eingesetzt wird.

Riester-Vertrag

Beiträge zu einem Riester-Vertrag werden staatlich gefördert: entweder durch die Altersvorsorgezulage oder durch den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben. Jedes Jahr wird geprüft, welche Förderung günstiger ist.

Bausparkasse

Einzahlungen in einen Bausparvertrag sind meist nicht von der Steuer absetzbar. Die Sparraten können Sie nur dann abziehen, wenn es sich um einen Riester-Vertrag handelt. Bausparkassen bieten seit 2008 entsprechende Verträge an. Nur die erzielten Zinsen sind eventuell zu versteuern.

Kindesunterhalt

Unterhaltszahlung an oder für ein Kind können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastungen abziehen, wenn niemand Anspruch auf Kindergeld oder die Kinderfreibeträge hat.

Lehre

Die Kosten für eine Lehre sind als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Es kommt dabei darauf an, ob es sich um eine Ausbildung (Sonderausgaben) oder um ein Ausbildungsdienstverhältnis (Werbungskosten) handelt.

Ausbildung

Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind meist Sonderausgaben. Die Kosten für die Ausbildung sind also keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bildungsmaßnahme innerhalb eines Dienstverhältnisses stattfindet, es sich also um ein Ausbildungsdienstverhältnis handelt.

Kredit

Die Zinsen, die für einen Kredit gezahlt werden, können von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Kredit im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen steht. Dies ist zum Beispiel bei Vermietern der Fall, die einen Kredit aufgenommen haben, um eine vermietete Wohnung zu finanzieren. Der Kredit selbst kann allerdings nicht abgesetzt werden.