Computer

Kann man Computer bei der Steuer absetzen?
Ein Computer gilt als Arbeitsmittel. Die Kosten dafür können Sie als Werbungskosten abziehen. Nutzen Sie den Computer auch privat, können Sie die die Kosten nur anteilig abziehen.
Gewerbetreibende oder Selbstständige setzen einen betrieblich genutzten Computer bei den Betriebsausgaben an.
Weitere Informationen zum Thema Computer absetzen
Unabhängig von den Kosten kann für Computer und Zubehör die so genannte Sofortabschreibung genutzt werden. Die Kosten machen Sie dann in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Auch Unternehmer können in diesem Fall die Sofortabschreibung geltend machen und die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen.
Nachweispflicht
Sie benötigen eine Rechnung als Kaufnachweis. Für Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, ist es wichtig, dass es sich um eine ordnungsgemäße Rechnung handelt.
Computersoftware
Beruflich bzw. betrieblich genutzte Computersoftware können Sie als Arbeitsmittel absetzen. Sie können seit 2021 im ersten Jahr die Anschaffungskosten in in voller Höhe absetzen.
Wichtige Änderung ab 2021
Durch den technologischen Fortschritt unterliegen die betroffenen Wirtschaftsgüter einem immer schnelleren Wandel. Für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware kann daher eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.