Was kann man von der Steuer absetzen?
Die Frage "Was kann man von der Steuer absetzen?" stellen sich die deutschen Steuerzahler
jedes Jahr aufs Neue,
wenn sie vor ihrer Steuererklärung sitzen und die im Laufe des Jahres angefallenen Belege
sortieren. Etliche
Ausgaben,
die während eines Steuerjahres angefallen sind, lassen sich in der Steuererklärung anrechnen
und absetzen.
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Sie führen so oft zu einer Verminderung der Steuerlast und zu einer satten
Steuerrückerstattung durch das
Finanzamt.
Doch: Was kann man eigentlich von der Steuer absetzen? Genau mit dieser Frage
beschäftigten sich unsere
Seiten.
Wir sagen Ihnen, welche Ausgaben am Ende eines Jahres bei der Steuererklärung geltend
gemacht werden können
und helfen Ihnen so dabei,
das optimale Steuer-Spar-Potential bei Ihrer Steuererklärung zu erschließen. Sie werden
überrascht sein,
welche Kosten sich bei der Steuer absetzen lassen!
Wussten Sie beispielsweise, dass man die Kosten für den Kauf eines Computers bei der
Steuer absetzen kann
oder dass ein Umzug beim Finanzamt geltend gemacht werden kann?
Viel Spaß beim Stöbern auf kann-man-das-absetzen.de
Sie können das Schulgeld bei den Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Es muss ein Anspruch auf Kindergeld bzw. auf Kinderfreibetrag für das Kind bestehen und es muss sich um eine genehmigte Ersatz- oder allgemeinbildende Ergänzungsschule handeln.
Telefonkosten sind für Arbeitnehmer Werbungskosten, wenn es sich um beruflich veranlasste Kosten handelt. Als Telekommunikationskosten sind der berufliche Anteil der Grundgebühr und der Einzelgesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr absetzbar. Dies gilt für Festnetzgeräte und Mobiltelefone (Handy).
Der Schulbedarf, wie z.B. Bücher oder Schulmaterialien für Ihr Kind, ist nicht abzugsfähig. Diese Kosten sind mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten. Anders ist es, wenn Sie eine Fort- oder Weiterbildung machen. Hier sind diese Kosten, z.B. für Bücher, Materialien oder Gebühren, als Werbungskosten abzugsfähig.
Internetkosten können Arbeitnehmer als Werbungskosten abziehen. Voraussetzung für den Abzug ist, dass es sich bei den Internetkosten um beruflich veranlasste Kosten handelt. Internetkosten gehören zu den Telekommunikationskosten und können gegebenenfalls zusätzlich zu pauschal geltend gemachten Telefonkosten berücksichtigt werden.
Arbeitnehmer können ihre Handykosten als Werbungskosten abziehen, soweit sie beruflich veranlasst sind. Auch Unternehmer können Ihre betrieblich veranlassten Handykosten als Betriebausgabe geltend machen.
Arbeitnehmer können ihre Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten abziehen, soweit sie beruflich veranlasst sind. Auch Unternehmer können Ihre betrieblich veranlassten Telefon- und Internetkosten als Betriebausgabe geltend machen.
Die Kosten für das Internet können Sie als Arbeitnehmer bei den Werbungskosten abziehen. Voraussetzung für den Abzug ist, dass die Kosten beruflich veranlasst sind. Die Kosten für das Internet gehören zu den Telekommunikationskosten und können gegebenenfalls zusätzlich zu pauschal geltend gemachten Telefonkosten berücksichtigt werden.
Die Kosten für einen Winterdienst sind als »Haushaltsnahe Dienstleistung« abzugsfähig. Zu den Kosten für einen Winterdienst zählen die Lohnkosten für die Schneeräumung oder das Streuen von Splitt. Die Materialkosten (Splitt, Schneeschieber oder Schneeschaufel) werden dabei nicht berücksichtigt.
Sie können die Kosten für ein Tablet als Werbungskosten abziehen, wenn es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Nutzen Sie das Tablet beruflich und privat, können Sie die Kosten anteilig als Werbungskosten abziehen. Auch als Gewerbetreibender oder Selbstständiger können Sie ein betrieblich genutztes Tablett bei den Betriebsausgaben ansetzen.
Sie können die Kosten für ein iPad als Werbungskosten abziehen, wenn es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Nutzen Sie das iPad beruflich und privat, können Sie die Kosten nur anteilig als Werbungskosten abziehen. Auch als Gewerbetreibender oder Selbstständiger können Sie ein betrieblich genutztes iPad bei den Betriebsausgaben ansetzen.