…ßig wiederkehrende Dienstleistungen (wie z.B. Reinigung des Treppenhauses, Gartenpflege, Hausmeister) werden grundsätzlich anhand der geleisteten Vorauszahlungen im Jahr der Vorauszahlungen berücksichtigt, einmalige Aufwendungen (wie z.B. Handwerkerrechnungen) dagegen erst im Jahr der Genehmigung der Jahresabrechnung. Soweit einmalige Aufwendungen durch eine Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage finanziert werden, können die Aufwendungen erst i…
…ung können lediglich die Aufwendungen für bestimmte haushaltsnahe Dienste (Gartenpflege, Haushilfe) und Handwerkerleistungen in bestimmten Umfang angesetzt werden. Für selbst genutztes Wohneigentum können staatliche Förderung bei der Baufinanzierung unter anderem durch KfW-Programme oder Wohnriester in Anspruch genommen werden. Sie können einen Antrag zur Förderung von Wohneigentum (Anlage FW) unter bestimmten Voraussetzungen stellen. Es muss sich…
…ung können lediglich die Aufwendungen für bestimmte haushaltsnahe Dienste (Gartenpflege, Haushilfe) und Handwerkerleistungen in bestimmten Umfang für eine Anrechnung bei der Steuerbemessung angemeldet werden. Nachweispflicht Die haushaltsnahe Dienstleistung sowie die Handwerker- und die Pflege- und Betreuungsleistung müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung des beauftragten Unternehmens mit aussagekräftigen Angaben ü…
…ung können lediglich die Aufwendungen für bestimmte haushaltsnahe Dienste (Gartenpflege, Haushilfe) und Handwerkerleistungen in bestimmten Umfang für eine Anrechnung bei der Steuerbemessung angemeldet werden. Nachweispflicht Die haushaltsnahe Dienstleistung sowie die Handwerker- und die Pflege- und Betreuungsleistung müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung des beauftragten Unternehmens mit aussagekräftigen Angaben ü…
…isten Nebenkostenabrechnungen enthalten: Treppenhausreinigung Hausmeister, Gartenpflege, Wartungen, Reparaturen und Schornsteinfeger. Kosten für Mietvereine, Wasser, Müll, Strom und Heizung sowie Grundsteuer sind nicht ansetzbar. Höchstbetrag Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden. Für Handwerkerleistung können 20% der Aufwendungen m…