Was kann man von der Steuer absetzen?
Die Frage "Was kann man von der Steuer absetzen?" stellen sich die deutschen Steuerzahler
jedes Jahr aufs Neue,
wenn sie vor ihrer Steuererklärung sitzen und die im Laufe des Jahres angefallenen Belege
sortieren. Etliche
Ausgaben,
die während eines Steuerjahres angefallen sind, lassen sich in der Steuererklärung anrechnen
und absetzen.
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Sie führen so oft zu einer Verminderung der Steuerlast und zu einer satten
Steuerrückerstattung durch das
Finanzamt.
Doch: Was kann man eigentlich von der Steuer absetzen? Genau mit dieser Frage
beschäftigten sich unsere
Seiten.
Wir sagen Ihnen, welche Ausgaben am Ende eines Jahres bei der Steuererklärung geltend
gemacht werden können
und helfen Ihnen so dabei,
das optimale Steuer-Spar-Potential bei Ihrer Steuererklärung zu erschließen. Sie werden
überrascht sein,
welche Kosten sich bei der Steuer absetzen lassen!
Wussten Sie beispielsweise, dass man die Kosten für den Kauf eines Computers bei der
Steuer absetzen kann
oder dass ein Umzug beim Finanzamt geltend gemacht werden kann?
Viel Spaß beim Stöbern auf kann-man-das-absetzen.de
Arztrechnungen können Sie in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn Sie medizinisch notwendig sind. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Außergewöhnliche Kosten können z.B. Krankheitskosten (z.B. Medikamente), Kurkosten, Fahrtkosten oder Bestattungskosten sein. Diese Kosten können in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Wenn Ihnen ein Rezept vorliegt, können Sie Ihre Kosten für Medikamente und Rezeptgebühr als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Medikamente können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden, wenn eine ärztliche Verordnung (Rezept) vorliegt. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Dienstfahrräder sind wie ein Dienstfahrzeug als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der Vorteil bei einem verkehrsrechtlich angesehenen Fahrrad ist, dass hier für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine pauschale Versteuerung von 0,03 € auf den Bruttolistenpreis pro Kilometer anfällt. Wird das Dienstfahrrad zu 100% betrieblich genutzt fällt kein geldwerter Vorteil an.
Ein Dienstfahrzeug, das Sie von Ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen und privat nutzen dürfen, müssen Sie als geldwerten Vorteil versteuern. Es gibt zwei Wege der Besteuerung: Die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch. Dies gilt auch für einen Unternehmer, der seinen Pkw im Betriebsvermögen hält – sofern er den PKW auch privat nutzt.
Es können nicht alle Positionen der Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Einige Positionen stellen haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerdleistungen dar. Nutzen Sie die Wohnung zur Erzielung von Einkünften z.B. gewerbliche Einkünfte, können Sie alle Positionen der Nebenkosten als Betriebsausgabe ansetzen.
Eine Ferienwohnung können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht ansetzen, wenn Sie die Wohnung nur selbst nutzen. Besonderheiten gibt es, wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften nutzen. Aber auch für eigengenutzte Immobilien gibt es Möglichkeiten teilweise Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Ein Ferienhaus können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht ansetzen, wenn Sie das Haus nur selbst nutzen . Besonderheiten gibt es, wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften nutzen. Aber auch für eigengenutzte Immobilien gibt es Möglichkeiten teilweise Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung absetzbar (Minderung der Steuerzahllast). Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.