Kann man das absetzen?

Autor: Jennifer Zurowietz

Ferienwohnung

Eine Ferienwohnung können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht ansetzen, wenn Sie die Wohnung nur selbst nutzen. Besonderheiten gibt es, wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften nutzen. Aber auch für eigengenutzte Immobilien gibt es Möglichkeiten teilweise Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Ferienhaus

Ein Ferienhaus können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht ansetzen, wenn Sie das Haus nur selbst nutzen . Besonderheiten gibt es, wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften nutzen. Aber auch für eigengenutzte Immobilien gibt es Möglichkeiten teilweise Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung absetzbar (Minderung der Steuerzahllast). Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.

Bewerbungskosten

Bewerbungskosten können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Auch Arbeitssuchende die momentan nur geringe oder kein Einkommen haben, können die Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen.

Haustierbetreuung

Die Kosten für eine Haustierbetreuung können als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Die Haustierbetreuung muss dabei auf dem eigenen Grundstück des Besitzers erfolgen, der Dienstleister muss ein Gewerbe angemeldet haben und eine ordentliche Rechnung ausstellen und Sie müssen die Rechnung per Abbuchung oder Überweisung bezahlen.

Spenden

Spenden können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzen. Folgende Spenden gibt es: Spenden oder Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, Spenden und/oder Mitgliedsbeiträge an politische Parteien, Spenden/Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen, Spenden als Unternehmer und Spenden in das zu erhaltene Vermögen einer Stiftung.

Hörgerät

Die Kosten für ein Hörgerät können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können. Sie können die Kosten als Werbungskosten bei Ihren Einkünften abziehen, wenn Sie das Hörgerät für die Ausübung Ihres Berufs benötigen.

Augenlasern

Die Kosten einer Augenlaserbehandlung können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können.

Putzfrau

Die Kosten für eine Putzfrau können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden.

Haushaltshilfe

Die Kosten für eine Haushaltshilfe können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.