Hochzeit
Die Kosten für Ihre Hochzeit oder Flitterwochen können Sie nicht steuerlich geltend machen. Interessanter wird es in der Einkommensteuererklärung selbst. Welche Veranlagungsart ist die beste und welche Steuerklasse ist optimal?
Die Kosten für Ihre Hochzeit oder Flitterwochen können Sie nicht steuerlich geltend machen. Interessanter wird es in der Einkommensteuererklärung selbst. Welche Veranlagungsart ist die beste und welche Steuerklasse ist optimal?
Den Hauskauf selbst können sie für Ihre eigengenutzte Immobilie nicht in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Besonderheiten gibt es, wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften nutzen. Aber auch für eigengenutzte Immobilien gibt es Möglichkeiten teilweise Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Ihre Risikolebensversicherung können Sie in ihrer Einkommensteuererklärung mindernd ansetzen. Bei den Beiträgen für die Risikolebensversicherung handelt es sich um Vorsorgeaufwendungen, die als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.
Beiträge zu Lebensversicherungen können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und der Laufzeitbeginn sowie die erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 erfolgt sind. Beiträge zu fondgebundenen Lebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht abgezogen.
Die Kaskoversicherung eines Fahrzeugs ist nur in der Einkommensteuererklärung absetzbar, wenn sich der Pkw im Betriebsvermögen eines Unternehmens (selbständige oder gewerbliche Einkünfte) befindet. Handelt es sich um den privaten Pkw, können Sie den Haftpflichtanteil aus der Kfz-Versicherung als Sonderausgaben in Abzug bringen.
Die privaten Krankenversicherungsbeiträge können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben geltend machen. Die Basisleistungen fließen unbegrenzt in die Berechnung ein. Die Wahlleistungen sind nur begrenzt abziehbar. Für die Absetzbarkeit der Wahlleistungen (etwa eine Chefarztbehandlung) gibt es eine Höchstgrenze von 2.800 € für Selbständige und 1.900 € für Arbeitnehmer, für Ehepaare das Doppelte. Auch Zusatzversicherungen (etwa eine Zahnzusatzversicherung oder eine private Pflegeversicherung) fließen in diesen Höchstbetrag ein.
In der Steuererklärung können Sie Ihre gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll absetzen. Auch die Beiträge zur Basisabsicherung im Krankheitsfall wird vom Finanzamt in voller Höhe anerkannt.
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Inland