Was kann man von der Steuer absetzen?
Die Frage "Was kann man von der Steuer absetzen?" stellen sich die deutschen Steuerzahler
jedes Jahr aufs Neue,
wenn sie vor ihrer Steuererklärung sitzen und die im Laufe des Jahres angefallenen Belege
sortieren. Etliche
Ausgaben,
die während eines Steuerjahres angefallen sind, lassen sich in der Steuererklärung anrechnen
und absetzen.
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Sie führen so oft zu einer Verminderung der Steuerlast und zu einer satten
Steuerrückerstattung durch das
Finanzamt.
Doch: Was kann man eigentlich von der Steuer absetzen? Genau mit dieser Frage
beschäftigten sich unsere
Seiten.
Wir sagen Ihnen, welche Ausgaben am Ende eines Jahres bei der Steuererklärung geltend
gemacht werden können
und helfen Ihnen so dabei,
das optimale Steuer-Spar-Potential bei Ihrer Steuererklärung zu erschließen. Sie werden
überrascht sein,
welche Kosten sich bei der Steuer absetzen lassen!
Wussten Sie beispielsweise, dass man die Kosten für den Kauf eines Computers bei der
Steuer absetzen kann
oder dass ein Umzug beim Finanzamt geltend gemacht werden kann?
Viel Spaß beim Stöbern auf kann-man-das-absetzen.de
Kosten für Steuersoftware und -fachliteratur sind eigentlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sind die Kosten den einzelnen Einkunftsarten zuzuordnen, können Sie diese anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Arbeitnehmer können die Anschaffungskosten für einen Scanner als Werbungskosten abziehen, wenn sie diesen beruflich verwenden. Nutzt der Arbeitnehmer den Scanner auch privat, können die Kosten immer noch anteilig angesetzt werden. Unternehmer ziehen die Kosten für einen betrieblich genutzten Scanner als Betriebsausgabe ab.
Sie können die Anschaffungskosten für einen Drucker als Werbungskosten abziehen, wenn Sie ihn beruflich verwenden. Nutzen Sie den Drucker auch privat, können Sie die Kosten anteilig berücksichtigen. Unternehmer ziehen die Kosten für einen betrieblich genutzten Drucker als Betriebsausgabe ab.
Die Kosten für Ihre Hochzeit oder Flitterwochen können Sie nicht steuerlich geltend machen. Interessanter wird es in der Einkommensteuererklärung selbst. Welche Veranlagungsart ist die beste und welche Steuerklasse ist optimal?
Den Hauskauf selbst können sie für Ihre eigengenutzte Immobilie nicht in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Besonderheiten gibt es, wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften nutzen. Aber auch für eigengenutzte Immobilien gibt es Möglichkeiten teilweise Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Sie können die Kosten für Hardware (etwa einen Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur oder Maus) als Werbungskosten abziehen, wenn Sie diese beruflich verwenden. Nutzen Sie die Hardware auch privat, können Sie die Kosten immer noch anteilig als Werbungskosten abziehen. Gewerbetreibende oder Selbständige ziehen betrieblich genutzte Hardware als Betriebsausgaben ab.
Ihre Risikolebensversicherung können Sie in ihrer Einkommensteuererklärung mindernd ansetzen. Bei den Beiträgen für die Risikolebensversicherung handelt es sich um Vorsorgeaufwendungen, die als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.
Beiträge zu Lebensversicherungen können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und der Laufzeitbeginn sowie die erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 erfolgt sind. Beiträge zu fondgebundenen Lebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht abgezogen.
Die Kaskoversicherung eines Fahrzeugs ist nur in der Einkommensteuererklärung absetzbar, wenn sich der Pkw im Betriebsvermögen eines Unternehmens (selbständige oder gewerbliche Einkünfte) befindet. Handelt es sich um den privaten Pkw, können Sie den Haftpflichtanteil aus der Kfz-Versicherung als Sonderausgaben in Abzug bringen.
Kundengeschenke können bis zu einem Wert von 35 € pro Jahr abgesetzt werden. Teurere Geschenke sind nicht abzugsfähig. Geschenke an Arbeitnehmer sind bis zu 40 € inklusive Mehrwertsteuer steuerfrei.